Mit dieser Seite wollen wir Ihnen wichtige Informationen zu der gesetzlichen Regelung für Hundetrainer in Deutschland übermitteln.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir leider keine Haftung für diese Hilfestellung übernehmen.
Seit dem 01.08.2014 ist das gewerbsmäßige Ausbilden von Tierhaltern und Hunden nach § 11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8 f TierSchG erlaubnispflichtig.
Hier heißt es: „Wer für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“
Der davon betroffene Personenkreis – z. B. selbständige Hundetrainer – sind verpflichtet, ihre fachlichen Fähigkeiten und ihre Zuverlässigkeit bei der zuständigen Behörde darzustellen, sprich u. U. eine Prüfung zum Nachweis der Sachkunde nach § 11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8 f TierSchG abzulegen.
Tierschutzgesetz einsehen (www.gesetze-im-internet.de)
Als Behörde sind die Veterinärämter für die Überprüfung und Ausstellung des § 11-Nachweises verantwortlich und somit für Sie die richtigen Ansprechpartner. Zuständig ist immer das Veterinäramt, welches für Ihren gemeldeten Wohnsitz verantwortlich ist.
Die Überprüfung bzw. Bestätigung Ihrer Sachkunde kann – je nach Veterinäramt – auf unterschiedliche Weise erfolgen. Es gibt die Möglichkeit, dass das Amt die Ziemer & Falke-Abschlussprüfung zum Hundetrainer (mit und ohne Anwesenheit eines Fachtierarztes für öffentliches Veterinärwesen) als Nachweis für den § 11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8f TierSchG anerkennt. Jedoch ist es auch möglich, dass das Veterinäramt, einen separaten Nachweis Ihrer Sachkunde durch die eigene Behörde und/oder einen anderen Amtstierarzt fordert.
Was „Ihr Veterinäramt“ anerkennt, können Sie somit auch nur dort erfahren.
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 27.01.2016 (11 ME 24 9/16) ist das Veterinäramt an dieser Stelle jedoch angehalten, zu begründen, warum es unsere Prüfung ggf. nicht anerkennt und stattdessen eine eigene oder andere Prüfung vorgibt.
Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8f TierSchG muss schriftlich beantragt werden. Hierfür finden Sie im Internet zahlreiche Musteranträge, da es leider kein allgemein gültiges Formular gibt bzw. unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern und Gemeinden gelten.
Nachfolgend finden Sie beispielhaft zwei Musteranträge, zu Ihrer Verfügung:
Möchten Sie die Lerninhalte der Ausbildung zum Hundetrainer bei Ziemer & Falke bei Ihrer zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen, dann nutzen Sie dazu gerne folgenden kostenlosen Download:
Benötigen Sie fürs Veterinäramt eine Aufstellung der Lerninhalte unseres Online-Sachkundelehrgangs Hundehaltung, dann nutzen Sie gern folgenden Download:
Benötigen Sie fürs Veterinäramt eine Aufstellung der Lerninhalte unserer Weiterbildung Verhaltensberater für Hunde Digital, dann nutzen Sie gern folgenden Download:
Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, telefonisch unter +49 (0) 4435 – 9705990 oder per E-Mail an info@ziemer-falke.de. Nutzen Sie auch gerne unseren kostenlosen Rückrufservice.
Wir freuen uns auf Sie.