Als Behörde sind die Veterinärämter für die Überprüfung und Ausstellung des § 11-Nachweises verantwortlich und somit für Sie die richtigen Ansprechpartner. Zuständig ist immer das Veterinäramt, welches für Ihren gemeldeten Wohnsitz verantwortlich ist.
Die Überprüfung bzw. Bestätigung Ihrer Sachkunde kann – je nach Veterinäramt – auf unterschiedliche Weise erfolgen. Es gibt die Möglichkeit, dass das Amt die Ziemer & Falke-Abschlussprüfung zum Hundetrainer (mit und ohne Anwesenheit eines Amtstierarztes) als Nachweis für den § 11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8f TierSchG anerkennt. Jedoch ist es auch möglich, dass das Veterinäramt, einen separaten Nachweis Ihrer Sachkunde durch die eigene Behörde und/oder einen anderen Amtstierarzt fordert.
Was „Ihr Veterinäramt“ anerkennt, können Sie somit auch nur dort erfahren.
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 27.01.2016 (11 ME 24 9/16) ist das Veterinäramt an dieser Stelle jedoch angehalten, zu begründen, warum es unsere Prüfung ggf. nicht anerkennt und stattdessen eine eigene oder andere Prüfung vorgibt.
Die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1, Satz 1 Nr. 8f TierSchG muss schriftlich beantragt werden. Hierfür finden Sie im Internet zahlreiche Musteranträge, da es leider kein allgemein gültiges Formular gibt bzw. unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern und Gemeinden gelten.
Nachfolgend finden Sie beispielhaft zwei Musteranträge, zu Ihrer Verfügung:
- für Niedersachen: Download Antrag zu § 11
- von Ziemer & Falke: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Möchten Sie die Lerninhalte der Ausbildung bei Ziemer & Falke bei Ihrer zuständigen Behörde zur Genehmigung vorlegen, dann nutzen Sie dazu gerne folgende kostenlose Downloads:
–
Sie haben Fragen? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, telefonisch unter 04435 9705990 oder per E-Mail an info@ziemer-falke.de. Nutzen Sie auch gerne unseren kostenlosen Rückrufservice.
Wir freuen uns auf Sie.