Vergangene Woche stellte mir eine unserer Teilnehmerinnen einige Fragen zur Rechtsstellung von Hunden. Da sich unsere Karina Ende letzten Jahres mit diesem Thema näher beschäftigte, als sie für unseren Newsletter recherchierte, möchte ich ihren Beitrag heute gern zum Nachlesen für alle Interessierten veröffentlichen.
Wenn Du Fragen hast, melde Dich gerne.
Viele Grüße
Deine Tina
Newsletterbeitrag November 2019, Karina Joseph:
Warum Tiere nicht nur eine Sache sind
Im Internet habe ich einen interessanten Beitrag der Rechtsanwältin Wibke Pitsch gefunden, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist unter § 90 a folgendes geregelt: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“ Damit ist gemeint, dass bei Tieren die Vorschriften Anwendung finden, die für bestimmte Sachen geregelt sind. Nur so ist es möglich, dass Tiere überhaupt angeschafft bzw. gekauft werden dürfen. Würde beim Kauf eines Hundes dieser Paragraph nämlich nicht gelten, hätten wir es mit einem Straftatbestand zu tun, der mit Menschenhandel vergleichbar ist, denn es dürfen laut Gesetz eben nur „Sachen“ und keine Lebewesen erworben werden.
Wird ein Hund verletzt, kommt es darauf an, ob es sich beispielsweise um einen Unfall oder um Absicht handelt. Beim ersten Fall wird dann tatsächlich von einer Sachbeschädigung gesprochen, was der Unterordnung gegenüber dem Menschen geschuldet ist. Kommt Absicht ins Spiel, reden wir von Tierquälerei. Noch mehr interessante Details zum Thema finden Sie im ausführlichen Beitrag der Anwältin. Lesen Sie hier gern mehr dazu.