Informationen für
angehende Hundetrainer

Regelungen für Hundetrainer entsprechend dem TierSchG § 11

Wie Du vielleicht schon weißt, ist die gewerbsmäßige Tätigkeit eines Hundetrainers seit dem 01.08.2014 erlaubnispflichtig. Das bedeutet, dass Du nur als Hundetrainer arbeiten darfst, wenn Du dafür von Deinem zuständigen Veterinäramt eine Erlaubnis erhalten hast. Diese Regelung beruht auf dem Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 f, die besagt, dass jeder der „für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will“, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde braucht. Du bist also verpflichtet, Deine fachlichen Fähigkeiten und Deine Zuverlässigkeit nachzuweisen.
 
Als zuständige Behörde sind die Veterinärämter für die Überprüfung der Eignung und die Ausstellung des § 11-Nachweises zuständig. Da es deutschlandweit keine einheitliche Regelung gibt, gilt es, Dich bei dem Veterinäramt, dass für Deinen Wohnsitz zuständig ist, um diese Erlaubnis zu bemühen. Je nach Veterinäramt kann die Prüfung und Bestätigung Deiner Sachkunde unterschiedlich erfolgen. Folgende Möglichkeiten könnten hier in Frage kommen:
  1. Das Amt erkennt die freiwillige Ziemer & Falke-Abschlussprüfung zum Hundetrainer (mit oder ohne Anwesenheit eines Fachtierarztes für öffentliches Veterinärwesen) an.
  2. Das Amt verlangt einen separaten Nachweis Deiner Sachkunde, entweder durch die eigene Behörde und/oder durch einen anderen Amtstierarzt.
  3. Das Amt erkennt ausschließlich die Zertifizierung vor einer Tierärztekammer an.
Welchen Abschluss Dein Veterinäramt anerkennt, kannst Du dort nur selbst in Erfahrung bringen. Wir empfehlen Dir, Dich bereits vor Beginn einer Hundetrainer-Ausbildung zu diesem Thema zu informieren. Vielleicht hilft Dir unser Tipp, das jedes Veterinäramt nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 27.01.2016 (11 ME 24 9/16) angehalten ist, zu begründen, warum es unsere Prüfung ggf. nicht anerkennt und stattdessen eine eigene oder andere Prüfung vorgibt.
 
Auf jeden Fall musst Du den Antrag auf Erteilung zur Erlaubnis nach § 11 schriftlich stellen. Dazu findest Du im Internet zahlreiche Musteranträge, denn auch hier gibt es kein allgemein gültiges Formular, dafür unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden. Wir haben Dir schon mal etwas vorbereitet – schau Dir gern unsere Musteranträge an und fülle sie mit Deinen persönlichen Angaben. Unter den Downloads befindet sich auch eine Datei, mit der Du Deinem Veterinäramt das Schulungszentrum für Hundetrainer Ziemer & Falke sowie die Lerninhalte der Hundetrainer-Ausbildung vorstellen kannst.

Downloads

Zertifizierung vor einer Tierärztekammer

Für eine Hundetrainer-Zertifizierung vor einer Tierärztekammer kann es zwei Gründe geben. Entweder verlangt das Veterinäramt eine solche oder Du möchtest selbst diesen Nachweis der Sachkunde erlangen, denn er ist bundesweit gültig und bescheinigt Dir fundiertes Fachwissen und Methodenkompetenz. In Deutschland gibt es zwei Tierärztekammern, die eine Zertifizierung für Hundetrainer anbieten.

  1. TÄK Niedersachsen (lässt nur Antragsteller mit Wohnsitz in Niedersachsen zu)
  2. TÄK Schleswig-Holstein (steht allen Antragstellern des gesamten Bundesgebietes offen)

Für die Zulassung zur Prüfung musst Du das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine schriftliche Bewerbung bzw. Anmeldung einreichen. Dies kann formlos unter Angabe Deiner Kontaktdaten, Deiner bisherigen Hundetrainerlaufbahn und einer kurzen Beschreibung Deiner zukünftig angestrebten Tätigkeit erfolgen. Auch ein polizeiliches Führungszeugnis und die unterschriebene Prüfungsordnung werden als Anhang erwartet.

Um die anspruchsvolle Prüfung bestehen zu können, benötigst Du umfassendes Fachwissen durch eine entsprechende Ausbildung sowie ausreichend praktische Erfahrung im Umgang mit Hunden und deren Haltern. Sammle dazu viele Kenntnisse mit einem eigenen Hund oder engagiere Dich beispielsweise ehrenamtlich in Tierheimen, Hundeschulen oder -pensionen. Beide Tierärztekammern empfehlen auf ihren Webseiten zur Vorbereitung diverse Fachbücher.

Im Rahmen unserer Ziemer & Falke Hundetrainer-Ausbildung vermitteln wir Dir alle nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die Du benötigst, um die Prüfung vor einer der Tierärztekammern erfolgreich bestehen zu können.